Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungsanfrage ein. Bitte beachten Sie, dass hier ggf. eine von Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zu tragen ist.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, bieten wir Ihnen die Erstberatung für 150 € inkl. MwSt. an. Darin sind die Kosten der Akteneinsicht inbegriffen.
Sollte ein fristwahrender Einspruch eingelegt werden müssen, entstehen die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und ggf. weitere Gebühren nach dem RVG in Höhe 3/5 der jeweiligen Höchstgebühr zzgl. Auslagen.