Die richtige Strategie und Taktik sind entscheidend.
Mit mehr als 800 Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren jährlich sowie einem Netzwerk an Sachverständigen vertreten wir deutschlandweit die Interessen unserer Mandanten.
Wir überprüfen den Tatvorwurf und stimmen mit Ihnen eine individuelle Strategie ab. Wenn sich der Tatvorwurf nicht widerlegen lässt, kann es darum gehen, ein Fahrverbot abzuwehren, die Strafe zu verringern, Zeit zu gewinnen, sich auf eine MPU vorzubereiten und vieles mehr.
Gönnen Sie sich die fachliche Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
So einfach funktioniert's
Prüfungsauftrag ausfüllen
Auftrag ausfüllen und Ausweis- sowie Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid/Strafbefehl hochladen.
Auftrag
Mit Absenden des Auftrags erteilen Sie zunächst einen Beratungsauftrag, dessen Kosten mit 150 € inkl. MwSt. gedeckelt sind.
Wir
- fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Übernahme der Kosten an und
- nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte.
Verfahren nach Akteneinsicht und Einspruch
Je nach Aktenlage besprechen wir mit Ihnen die mögliche Strategie und Erfolgsaussichten.
Sie entscheiden, ob das Einspruchsverfahren fortgesetzt wird oder nicht.
Kosten
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen wir nach der Deckung. Bei Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung fällt allenfalls Ihre Selbstbeteiligung an.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, verweisen wir auf die detaillierte Vergütungsvereinbarung für die weiteren Kosten.
Bitte beachten Sie, dass schon bei einem fristwahrenden Einspruch weitere, über die Beratung hinausgehende Kosten entstehen.